Informationen zur Prävention

Präventions – Gesundheitsvorsorge

Laut Umfragen leiden etwa 80 Prozent aller Bundesbürger unter leichten bis schweren Rückenschmerzen. Rund zehn Millionen leiden an der Zuckerkrankheit und nicht weniger als 15.000 Kinder werden in Deutschland jährlich wegen Fettsucht behandelt.
Hand hoch, wer sich morgens nicht schon einmal aus dem Bett gequält und den festen Vorsatz gefasst hat: „Jetzt muss ich aber mal was für mich tun!“ Prävention ist also in aller Munde, nun kommt der nächste Schritt – die Tat! Und das ist so leicht gesagt wie getan, zumal die gesetzlichen Krankenkassen heute viele Angebote bezuschussen.

Immer nach dem Motto – Wer etwas erreichen will findet einen Weg, wer das nicht will findet Gründe.

Handlungsfeld und Präventionsprinzip, das vom Viernheimer Lauftreff e.V. nach § 20 Abs. 1 SGB V angeboten wird, sind:

  • Maßnahmen zur Förderung des Herz-Kreislauf-Trainings
  • Maßnahmen zur Förderung des Muskel-Skelettsystems (Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, etc.)
  • Fit uns mobil im Alter – Sturzprophylaxe

Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen in § 20 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) beauftragt, in ihrer Satzung Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung vorzusehen. Für Erstattungen im Rahmen der individuellen Prävention kommt es aufgrund eines neuen Leitfadens, der verbindlich für alle Krankenkassen gilt, zu Änderungen, die für die Förderung seit 2011 zu berücksichtigen sind.

Inhaltlich gelten seitdem unter anderem folgende Bestimmungen:

  • Ein Präventionskurs muss mind. 8 Übungseinheiten á 45 Minuten und darf max. 12 Übungseinheiten á 90 Minuten beinhalten.
  • Pro Kalenderjahr können maximal 2 Kurse bezuschusst werden
  • Die Erstattung der Kursgebühren erfolgt nach erfolgreicher Durchführung (mind. 80%) und Vorlage der Teilnahmebestätigung
  • Die Kursanbieter bzw. -leiter* müssen bestimmte Ausbildungsnachweise zur Grund- (z.B. Sportlehrer, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Ernährungsmediziner, Dipl. Psychologen, Ärzte, etc.) und Zusatzqualifikation (z.B. Rückenschullehrer, Ernährungsberater, Yoga-Lehrer) erfüllen.

*Die vom Viernheimer Lauftreff e.V. angebotenen Kurse sind vom Landessportbund Hessen geprüft. Die Kurse “Haltung und Bewegung durch Ganzkörpertraining” und “G.U.T. – Herz-Kreislauf-Fitness- Gesundes Laufen” sind mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet und werden damit von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die AOK, Barmer GEK, IKK Südwest, BKK Freudenberg und TK haben unsere Kurse als Präventionsmaßnahme anerkannt. Unser Trainer, Jürgen Massonne, ist ausgebildeter Präventions- und Gesundheitstrainer mit einer gültigen Lizenz.

Bezuschusst werden ausschließlich die reinen Kurskosten. Die Leistungen der Krankenkassen sind unterschiedlich und reichen von anteiliger bis voller Kostenübernahme. Es ist sinnvoll bei der Krankenkasse anzufragen, ob und in welcher Höhe eine Präventionsmaßnahme bezuschusst wird. Wir stellen gerne alle Unterlagen für die Krankenkasse zur Verfügung (Urkunde Siegel SPORT PRO GESUNDHEIT, Kopie Nachweis Qualifikation Trainer).
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind erhalten Teilnehmer am Kursende eine Teilnehmerbescheinigung, die man dann bei der Krankenkasse zur Auszahlung des Zuschusses einreichen kann. Pro Jahr werden  von den gesetzlichen Krankenkasse zwei Kurse bezuschusst, bei vielen auch aus dem gleichen Handlungsfeld. Je nach Kasse erhält man einen Zuschuss von bis zu 480.- im Jahr, zusätzlich noch bis zu 10.- Euro über das Bonusheft. Fragen Sie ihre Kasse nach dem Bonusheft.

Hier kann man z.B. nachschauen wie der Zuschuss der Krankenkasse ist –

http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/test/praevention/praeventionskurse-34

Bei Unklarheiten sprechen Sie uns an. Wir finden sicher eine Lösung.